Bestandsverzeichnis-Pflicht in Österreich: Inhalt & Fristen
Das Bestandsverzeichnis ist für Tierhalter Pflicht und ein Kernpunkt jeder AMA-Kontrolle. Wer es sauber führt, spart sich Stress. Hier steht, was rein muss und worauf es ankommt.
Was ist ein Bestandsverzeichnis?
Das Bestandsverzeichnis (auch Tierverzeichnis) ist ein laufend geführtes Verzeichnis aller Tiere eines Betriebs. Es dokumentiert Kennzeichnung, Herkunft und Verbleib jedes Tieres und bildet damit den lückenlosen Nachweis deines Tierbestands.
Ist das Bestandsverzeichnis Pflicht?
Ja. Für die meisten Nutztierhalter (insbesondere Rinderhalter) ist die Führung vorgeschrieben. Zu- und Abgänge müssen zeitnah eingetragen werden, und die Aufzeichnungen sind bei Kontrollen – etwa durch die AMA – vorzulegen. Fehler oder Lücken können zu Beanstandungen und Prämienkürzungen führen.
Was muss ins Bestandsverzeichnis?
- Ohrmarke / Tiernummer – eindeutige Kennzeichnung des Tieres
- Rasse und Geschlecht
- Geburtsdatum
- Zugang – Datum und Herkunft (Geburt, Zukauf inkl. Herkunftsbetrieb)
- Abgang – Datum und Verbleib (Verkauf, Schlachtung, Verendung)
Eine fertige Bestandsverzeichnis-Vorlage zum Ausdrucken mit genau diesen Spalten gibt es bei uns kostenlos.
Fristen: Eintragung und Aufbewahrung
Zu- und Abgänge sind zeitnah (in der Regel binnen weniger Tage) einzutragen. Die Aufzeichnungen müssen mehrere Jahre aufbewahrt werden. Die konkreten Fristen können je nach Vorgabe variieren – im Zweifel bei AMA bzw. Behörde nachfragen.
Papier oder digital führen?
Auf Papier ist es zulässig, aber fehleranfällig: vergessene Eintragungen, unleserliche Zettel, mühsames Suchen bei Kontrollen. Digital wird jeder Zu- und Abgang automatisch mitgeführt und lässt sich per Klick als PDF exportieren – kontrollbereit.
Bestandsverzeichnis automatisch führen
AGRIVO führt dein Bestandsverzeichnis digital mit jedem Zu- und Abgang, inklusive Ohrmarken-Scanner und PDF-Export – kontrollbereit für die AMA. Made in Austria.
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Häufige Fragen
Ist ein Bestandsverzeichnis Pflicht?
Ja, für die meisten Nutztierhalter (insbesondere Rinderhalter). Zu- und Abgänge müssen zeitnah eingetragen und die Aufzeichnungen bei Kontrollen vorgelegt werden.
Was muss im Bestandsverzeichnis stehen?
Ohrmarke/Tiernummer, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Zugang (Datum und Herkunft) sowie Abgang (Datum und Verbleib wie Verkauf, Schlachtung oder Verendung).
Wie lange muss ich das Bestandsverzeichnis aufbewahren?
In der Regel mehrere Jahre. Die genauen Fristen können je nach Vorgabe variieren – im Zweifel bei AMA bzw. Behörde nachfragen.
Darf ich das Bestandsverzeichnis digital führen?
Ja. Digitale Führung ist zulässig und praktischer: Zu- und Abgänge werden automatisch mitgeführt und lassen sich als PDF exportieren – kontrollbereit.
Allgemeine Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine rechtliche Beratung. Verbindliche Vorgaben zu Inhalt und Fristen bei AMA bzw. der zuständigen Behörde einholen.