Ohrmarken beim Rind: Pflicht, Fristen & Nachbestellung
Zwei Ohrmarken je Rind, sieben Tage Zeit nach der Geburt, bei Verlust dieselbe Nummer nachbestellen. Hier stehen die konkreten österreichischen Fristen und Kosten – mit Quelle.
Kennzeichnungspflicht: zwei Ohrmarken je Rind
Alle am Betrieb gehaltenen Rinder sind mit zwei amtlichen Ohrmarken zu kennzeichnen. Beide tragen dieselbe Nummer: den Ländercode „AT" und einen neunstelligen Zifferncode samt Strichcode.
Bei neugeborenen Kälbern und aus Drittländern eingeführten Rindern muss eine der beiden Ohrmarken elektronisch lesbar sein. Diese gehört ans linke Ohr – aus Blickrichtung des Rindes gesehen. Das ist die Verwechslung, die im Stall am häufigsten passiert: Wer vor dem Tier steht, hat das linke Ohr des Rindes auf seiner rechten Seite.
Es gilt das Lebensnummernprinzip: Die Nummer begleitet das Rind von der Geburt bis zum Tod durch alle EU-Mitgliedstaaten und darf nicht verändert werden. Auch nach einem Verkauf oder nach dem Verlust einer Marke bleibt sie dieselbe.
Fristen: das sind die Zahlen, die zählen
| Vorgang | Frist |
|---|---|
| Kalb kennzeichnen nach der Geburt | 7 Tage |
| Kalb kennzeichnen bei Freilandhaltung | 20 Tage |
| Geburt, Zugang, Abgang, Schlachtung, Verendung an die AMA melden | 7 Tage |
| Almauftrieb und Almabtrieb melden | 14 Tage |
| Ohrmarke verloren: neu kennzeichnen | unverzüglich |
Die Meldung an die Rinderdatenbank kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Für die Frist zählt der Eingang bei der AMA, nicht das Absenden. Die Meldung des Almauftriebs kann ausschließlich online und nur durch die für die Alm verantwortliche Person gemacht werden.
Ohrmarke verloren – was jetzt zu tun ist
Verliert ein Rind eine Ohrmarke, ist die Aufschrift unlesbar geworden oder funktioniert der elektronische Teil nicht mehr, muss das gemeldet und das Tier unverzüglich neu gekennzeichnet werden – mit derselben Nummer und demselben Ländercode.
Welche Ersatzmarke du brauchst, hängt davon ab, welche Seite fehlt:
- Rechte Ohrmarke verloren → Ersatz mit einer herkömmlichen Ohrmarke.
- Linke Ohrmarke verloren → Ersatz mit einer elektronischen Ohrmarke.
Hintergrund: Die elektronisch lesbare Marke muss am linken Ohr sitzen bleiben. Wer bei Verlust links eine herkömmliche Marke einzieht, hat das Tier formal falsch gekennzeichnet – ein typischer Kontrollbefund.
Ersatzohrmarken nachbestellen
Die Ausgabe läuft über die Agrarmarkt Austria. Bestellen kannst du telefonisch, schriftlich, online über eAMA oder in der AMA RinderNET mobil App, die Geburten, Verendungen, Zu- und Abgänge sowie Ohrmarken-Nachbestellungen abdeckt.
Schon amtsbekannten Betrieben schickt die AMA den voraussichtlichen Jahresbedarf an Ohrmarken von sich aus zu. Wer die Rinderhaltung dauerhaft einstellt, muss das der AMA mitteilen und nicht mehr benötigte Ohrmarken zurücksenden.
Wenn das Tier selbst abgängig ist
Nicht zu verwechseln mit dem Verlust einer Marke: Geht ein Rind verloren, ist die Meldung durch geeignete Nachweise zu belegen – etwa eine Verlustanzeige bei der Fundbehörde oder eine Diebstahlsanzeige.
Was Ohrmarken kosten
| Position | Kostenersatz |
|---|---|
| Ohrmarkenpaar mit elektronischem Teil | 3,40 € |
| Ohrmarkenpaar mit Vorrichtung für Gewebeprobe | 4,00 € |
| Nachbestellte einzelne Ohrmarke | 2,60 € |
| Meldung an die Rinderdatenbank | 0,35 € |
Stand: Ende 2025. Die Beträge können sich erhöhen, wenn der Verbraucherpreisindex im Jänner eines Jahres um mindestens 5 Prozent steigt; gerundet wird auf zehn Cent. Aktuelle Werte daher vor einer größeren Bestellung kurz prüfen.
Die AMA darf Ohrmarken auch nur gegen Vorauszahlung ausgeben. Wird ohne Vorauszahlung geliefert, ist der Kostenersatz 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.
Kennzeichnung im Bestandsverzeichnis dokumentieren
Die Meldung an die AMA ersetzt das Bestandsverzeichnis nicht. Beides ist getrennt zu führen: Die Rinderdatenbank ist die zentrale Meldung, das Bestandsverzeichnis ist dein eigenes Register am Betrieb, das bei einer Kontrolle vorzulegen ist.
Eine neu eingezogene Ersatzohrmarke ändert die Nummer nicht – es gibt also keinen neuen Eintrag, sondern höchstens einen Vermerk. Wer Zu- und Abgänge sauber mit Ohrmarke führt, ist bei Kontrollen auf der sicheren Seite. Eine kostenlose Vorlage zum Ausdrucken gibt es bei uns, ebenso eine Übersicht, wer zur Führung verpflichtet ist.
Ohrmarken digital erfassen – mit Scanner
AGRIVO führt dein Bestandsverzeichnis digital: Ohrmarke fotografieren, die KI erkennt die Nummer, Zu- und Abgänge werden mitgeführt und als PDF exportiert – kontrollbereit. Made in Austria.
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Häufige Fragen
Wie viele Ohrmarken braucht ein Rind?
Zwei amtliche Ohrmarken mit derselben Nummer – Ländercode AT plus neunstelliger Zifferncode. Bei neugeborenen Kälbern muss eine davon elektronisch lesbar sein und am linken Ohr sitzen, aus Blickrichtung des Rindes gesehen.
Bis wann muss ein Kalb gekennzeichnet werden?
Innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt. Bei Rindern in Freilandhaltung verlängert sich die Frist auf 20 Tage. Die Geburt selbst ist zusätzlich innerhalb von sieben Tagen an die AMA zu melden.
Was tun, wenn ein Rind eine Ohrmarke verliert?
Den Verlust melden und das Tier unverzüglich neu kennzeichnen – mit derselben Nummer und demselben Ländercode. Fehlt die rechte Marke, kommt eine herkömmliche Ersatzmarke; fehlt die linke, muss es eine elektronische sein.
Wo bestelle ich Ersatzohrmarken in Österreich?
Über die Agrarmarkt Austria – telefonisch, schriftlich, online über eAMA oder in der AMA RinderNET mobil App. Die Nummer bleibt dieselbe, das Tier behält seine Lebensnummer.
Was kostet eine nachbestellte Ohrmarke?
Rund 2,60 Euro pro einzelner nachbestellter Ohrmarke (Stand Ende 2025). Ein komplettes Paar mit elektronischem Teil kostet etwa 3,40 Euro, mit Vorrichtung für eine Gewebeprobe rund 4,00 Euro. Die Beträge werden bei starker Inflation angepasst.
Wie lange habe ich Zeit für die Almauftriebsmeldung?
Auf- und Abtrieb sind innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Meldung kann ausschließlich online und nur durch die für die Alm verantwortliche Person erfolgen.
Ersetzt die AMA-Meldung das Bestandsverzeichnis?
Nein. Die Meldung an die Rinderdatenbank und das Bestandsverzeichnis am Betrieb sind zwei getrennte Pflichten. Bei einer Kontrolle wird das Bestandsverzeichnis verlangt.
Quellen
- USP – Rinder: Kennzeichnung mit OhrmarkenFristen (7 bzw. 20 Tage), Sitz der elektronischen Ohrmarke, Kostenersatz
- USP – Rinder: Meldung an die elektronische DatenbankMeldefristen 7 Tage bzw. 14 Tage für Alm-Auf- und -Abtrieb
- AMA – LebendrinderkennzeichnungZuständige Stelle, RinderNET, Nachbestellung
- Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021 (BGBl. II Nr. 174/2021) im RIS sowie Durchführungsverordnung (EU) 2021/520 Ersatzkennzeichnung mit gleicher Nummer, Regel für linkes und rechtes Ohr. In Kraft seit 21.04.2021; die Fassung von 2008 ist damit außer Kraft.
Zuletzt geprüft: 14.09.2026
Passend dazu
- Bestandsverzeichnis – die Ohrmarkennummer ist dort die zentrale Pflichtangabe
- Bestandsverzeichnis: Pflicht, Inhalt & Fristen – welche Angaben das Verzeichnis enthalten muss
- Bestandsverzeichnis-Vorlage – kostenlos zum Ausdrucken, mit Spalte für Ohrmarke und Zu-/Abgang
- AMA-Kontrolle: Checkliste – Kennzeichnung ist einer der ersten Prüfpunkte
- Rindermeldung: die 7-Tage-Frist – ab wann sie läuft und was eine verspätete Meldung kostet
- Alle kostenlosen Rechner & Vorlagen
Sorgfältig recherchiert und mit den oben genannten amtlichen Quellen abgeglichen, aber ohne Gewähr; ersetzt keine rechtliche Beratung. Fristen und Beträge können sich ändern – im Zweifel bei der AMA oder der zuständigen Behörde nachfragen.