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Fristen & Ablauf

Almauftrieb melden: 14 Tage, sonst verlierst du Almtage

Treibst du Rinder auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide, muss das binnen 14 Kalendertagen im eAMA-RinderNET gemeldet werden – einzeln für jedes Tier. Wer später meldet, bekommt nicht rückwirkend alle Tage angerechnet.

14 Tagenach dem Auftrieb muss die Meldung draußen sein
1. April – 15. Nov.Zeitraum, für den eine Alm-/Weidemeldung möglich ist
Onlinenur noch über eAMA-RinderNET, nicht mehr auf Papier

Wer muss melden?

Nicht der Tierhalter, sondern der Bewirtschafter der Fläche: bei einer Alm der Almbewirtschafter oder der Obmann der Agrargemeinschaft, bei einer Zinsweide deren Bewirtschafter. Wer seine Tiere auf eine fremde Alm gibt, muss sich also darauf verlassen, dass dort gemeldet wird – und sollte nachfragen.

Gemeldet wird einzeltierbezogen: jedes Rind mit seiner Ohrmarkennummer. Bei Kühen ist zusätzlich anzugeben, ob es sich um gemolkene Tiere handelt.

Was passiert, wenn du zu spät meldest?

Die Tiere gelten dann höchstens 14 Tage vor dem Meldedatum als gealpt. Ein Beispiel: Auftrieb am 1. Juni, Meldung erst am 10. Juli – angerechnet wird dann erst ab dem 26. Juni. Die knapp vier Wochen davor sind weg.

Das zählt, weil an den Almtagen Förderungen hängen. Beim ÖPUL wird zudem in raufutterverzehrenden Großvieheinheiten gerechnet – wie viele das bei dir sind, zeigt dir der GVE-Rechner.

Ablauf in vier Schritten

  1. Vor dem Auftrieb: Zugang prüfen. Der eAMA-PIN wird selten gebraucht und ist im Frühjahr oft nicht mehr zur Hand. Einen neuen bekommst du über eama.at oder bei der AMA – aber das dauert, und die Frist läuft ab dem Auftriebstag.
  2. Beim Auftrieb: Ohrmarkennummern notieren. Welches Tier auf welche Alm geht, mit Datum. Am Berg hat man selten Netz – auf Papier oder im Betriebsbuch festhalten und später übertragen.
  3. Binnen 14 Tagen: online melden. Im RinderNET unter „Alm-/Weidebestand" eine neue Meldung anlegen oder die vorgeschlagene Liste prüfen und bestätigen. Dabei wird auch das voraussichtliche Abtriebsdatum angegeben.
  4. Beim Abtrieb: Datum melden. Das tatsächliche Abtriebsdatum ist ebenfalls meldepflichtig – auch wenn es vom geplanten abweicht.

Die häufigsten Fehler

  • PIN-Code abgelaufen. Fällt erst auf, wenn die Frist schon läuft.
  • Auf die Vorschlagsliste verlassen. Sie muss geprüft und bestätigt werden – ohne Bestätigung ist nichts gemeldet.
  • Abtrieb vergessen. Der Auftrieb ist gemeldet, der Abtrieb nicht.
  • Einzelne Tiere übersehen. Ein Kalb, das mitläuft, gehört genauso gemeldet wie die Mutter.
  • Milchvieh nicht gekennzeichnet. Bei Kühen ist anzugeben, ob sie gemolken werden.

Die Ohrmarkennummern hast du schon

Wenn dein Bestand in AGRIVO steht, musst du die Nummern für die Meldung nicht zusammensuchen: Du siehst jedes Tier mit Ohrmarke und Geburtsdatum, kannst die Liste exportieren und die Auf- und Abtriebstage im Weidetagebuch mitführen. Made in Austria.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich für die Almmeldung Zeit?

Vierzehn Kalendertage ab dem Auftrieb. Gemeldet wird online im eAMA-RinderNET, einzeltierbezogen mit der Ohrmarkennummer. Papiermeldungen sind für die Alm-/Weidemeldung nicht mehr vorgesehen.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Die Tiere gelten dann höchstens 14 Tage vor dem Meldedatum als gealpt. Die Zeit davor wird nicht angerechnet – bei einer Meldung fünf Wochen nach dem Auftrieb fehlen also rund drei Wochen Almzeit.

Wer muss melden – ich oder der Almbewirtschafter?

Der Bewirtschafter der Fläche, also der Almbewirtschafter oder der Obmann der Agrargemeinschaft. Gibst du deine Tiere auf eine fremde Alm, meldet nicht du, sondern die dortige Bewirtschaftung. Nachfragen schadet trotzdem nicht: Angerechnet werden die Tage deinen Tieren.

Muss ich den Abtrieb auch melden?

Ja. Beim Auftrieb gibst du ein voraussichtliches Abtriebsdatum an, das tatsächliche Datum ist danach ebenfalls zu melden.

Für welchen Zeitraum ist eine Alm-/Weidemeldung möglich?

Für Weidezeiträume zwischen 1. April und 15. November.

Was hat das mit dem Bestandsverzeichnis zu tun?

Die Alm ist ein weiterer Haltungsort. Das Bestandsverzeichnis soll nachvollziehbar machen, wo ein Tier in seinem Leben stand – Auf- und Abtrieb gehören daher auch dort dokumentiert. Eine kostenlose Vorlage dafür findest du unter Weidetagebuch-Vorlage.

Passend dazu

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben der AMA und die jeweils gültigen Merkblätter; Fristen können sich ändern. Quellen: Merkblatt „Alm-/Weidemeldung RINDER" der Agrarmarkt Austria und die Informationen der Landwirtschaftskammern. Im Zweifel bei der AMA oder deiner Bezirksbauernkammer nachfragen.