Zum Inhalt springen
← Zur Startseite
Antragsfrist

Mehrfachantrag Flächen: 15. April – und keine Nachfrist

Der Mehrfachantrag ist bis spätestens 15. April einzureichen. Eine Nachreichfrist gibt es nicht. Was danach noch geändert werden kann und was nicht, steht hier.

Was der 15. April endgültig abschließt

Nach diesem Tag lassen sich Flächen und prämienrelevante Codes nicht mehr prämienwirksam nachreichen oder ausweiten. Wer eine Fläche vergessen hat oder einen Code nicht gesetzt hat, bekommt dafür keine Prämie – auch nicht rückwirkend.

Das ist der Unterschied, auf den es ankommt: Der Antrag als solcher ist nicht einfach „zu spät", sondern die nicht gemeldete Fläche ist für dieses Jahr aus der Förderung heraus.

Was danach noch geht

Änderungnach dem 15. April
Fläche ausweiten oder nachreichennicht mehr prämienfähig
Prämienrelevante Codes (z. B. SLK) ergänzennicht mehr prämienfähig
Schlagnutzungsart ändernweiterhin möglich
Korrektur nach Flächenmonitoringverpflichtend, binnen 14 Tagen

Meldet die AMA aus dem Flächenmonitoring oder einer Vorabprüfung eine Abweichung, ist die Korrektur innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information durchzuführen – selbst oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer.

Wo eingereicht wird

Über eama.at im Register „Flächen" – entweder selbst oder über die Landwirtschaftskammer als Dienstleister. Wer die Kammer beauftragt, sollte den Termin früh ausmachen: Im April sind die Beratungstermine erfahrungsgemäß zuerst weg.

Flächen und Tierbestand das Jahr über beisammen

In AGRIVO stehen Flächen, Nutzung und Tierzahlen laufend aktuell – damit die Grundlage für den Antrag im April nicht erst zusammengesucht werden muss. Mit deinem kostenlosen AGRIVO-Konto behältst du alles automatisch im Blick – inklusive Erinnerungen.

Kostenloses Konto anlegen →

Die Arbeit fällt nicht im April an

Was im April eingetragen wird, entsteht über das ganze Jahr: Flächen, Nutzung, Tierzahlen. Wer das laufend führt, füllt den Antrag ab – wer es nicht tut, sucht im April zusammen. AGRIVO hält beides an einem Ort. Made in Austria.

Kennst du jemanden, dem das hilft?

Kostenlose Praxis-Tipps für deinen Betrieb

Förderfristen, Saisonarbeiten & neue Rechner – kompakt per E-Mail. Jederzeit abbestellbar.

Lieber gleich alles digital verwalten? Kostenloses Konto anlegen →

Häufige Fragen

Gibt es eine Nachfrist für den Mehrfachantrag?

Nein. Der Antrag ist bis spätestens 15. April einzureichen, eine Nachreichfrist gibt es nicht.

Kann ich nach dem 15. April noch Flächen nachmelden?

Nachmelden können Sie, aber nicht mehr mit Wirkung für die Prämie: Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen und prämienrelevanten Codes werden nur bis 15. April prämienfähig berücksichtigt.

Was kann ich nach dem 15. April noch ändern?

Die Schlagnutzungsart lässt sich auch danach noch ändern. Und Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder einer Vorabprüfung ergeben, sind sogar verpflichtend.

Wie lange habe ich für eine Korrektur nach dem Flächenmonitoring Zeit?

14 Kalendertage ab Erhalt der Information durch die AMA. Die Korrektur können Sie selbst durchführen oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer.

Wo reiche ich den Mehrfachantrag ein?

Über www.eama.at im Register „Flächen" – entweder selbst oder über die Landwirtschaftskammer als Dienstleister.

Was ist ein prämienrelevanter Code?

Ein Code, der eine Fläche für eine bestimmte Prämie oder Maßnahme qualifiziert – etwa SLK. Fehlt er am 15. April, wirkt er für dieses Antragsjahr nicht mehr.

Passend dazu

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Grundlage sind die Angaben der Agrarmarkt Austria zum Mehrfachantrag und deren Aufbereitung durch die Landwirtschaftskammern. Einzelne Maßnahmen und Bundesländer können abweichende Termine haben – im Zweifel bei der Bezirksbauernkammer nachfragen.