Betriebsnummer (LFBIS): wofür du sie brauchst
Sieben Stellen, die über fast alles entscheiden: Ohne LFBIS-Betriebsnummer gibt es keine Agrarförderung, keine Tiermeldung und keinen Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit.
Die LFBIS-Nummer ist die siebenstellige Kennung, mit der land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Österreich identifiziert werden. Sie ordnet bewirtschaftete Flächen und Tierbestände dem Betriebsführer zu.
Beantragt wird sie bei der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer oder direkt beim Land- und forstwirtschaftlichen Register der Statistik Austria.
Wofür sie gebraucht wird
| Bereich | wozu |
|---|---|
| Förderungen | Ohne Betriebsnummer lassen sich Ausgleichszahlungen und Prämien über die AMA nicht beantragen |
| Tierhaltung | Erforderlich für die Rückverfolgung bei Tierseuchen und beim Tiertransport |
| Statistik | Ordnet Flächen und Tierbestände dem Betriebsführer zu |
| Behörden | Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit, etwa beim Grundstückskauf oder in Versicherungsfragen |
Sie ist damit kein Formalismus, sondern die Klammer, die Betrieb, Flächen und Tiere amtlich zusammenhält.
Wo du sie bekommst
- Über die Landwirtschaftskammer. Die örtlich zuständige Bezirksbauernkammer nimmt die Erstregistrierung auf. Für die meisten ist das der einfachste Weg, weil dort ohnehin die weiteren Schritte anfallen.
- Direkt bei Statistik Austria. Das Land- und forstwirtschaftliche Register führt die Nummern. Ein Antragsformular steht auf statistik.at bereit.
Bundesanstalt Statistik Österreich
Guglgasse 13, 1110 Wien
Telefon +43 1 711 28-8160
lfr@statistik.gv.at
Betriebsdaten an einem Ort
Beim Einrichten fragt AGRIVO nach Name, Ort und Betriebsnummer – danach steht sie bei jeder Auswertung und jedem Export bereit, statt auf einem Zettel im Büro. Mit deinem kostenlosen AGRIVO-Konto behältst du alles automatisch im Blick – inklusive Erinnerungen.
Was diese Seite nicht beantwortet
Zu Kosten, Bearbeitungsdauer und dem Ablauf bei einer Betriebsübergabe haben wir nichts Belastbares gefunden. Deshalb steht hier auch nichts dazu – diese Fragen beantwortet die Bezirksbauernkammer verlässlicher als jede Website.
Die Nummer brauchst du öfter, als du denkst
Beim Mehrfachantrag, bei jeder Tiermeldung, bei der Kontrolle. In AGRIVO hinterlegst du sie einmal beim Einrichten des Betriebs, danach steht sie da, wo du sie brauchst. Made in Austria.
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Häufige Fragen
Was bedeutet LFBIS?
Land- und forstwirtschaftliches Betriebsinformationssystem. Die LFBIS-Nummer ist die siebenstellige Kennung, mit der land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Österreich identifiziert werden.
Wo beantrage ich die Betriebsnummer?
Bei der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer beziehungsweise Bezirksbauernkammer, oder direkt beim Land- und forstwirtschaftlichen Register der Statistik Austria. Ein Antragsformular steht auf statistik.at bereit.
Brauche ich sie auch als Nebenerwerbsbetrieb?
Die Nummer ordnet Flächen und Tierbestände dem Betriebsführer zu und ist Voraussetzung für Förderungen und Tiermeldungen – unabhängig davon, ob im Haupt- oder Nebenerwerb gewirtschaftet wird. Ob sie in deinem Fall nötig ist, klärt die Bezirksbauernkammer.
Wofür brauche ich sie konkret?
Für Förderungen und Ausgleichszahlungen über die AMA, für die Rückverfolgung bei Tierseuchen und den Tiertransport, für die amtliche Statistik und als Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit gegenüber Behörden.
Wie viele Stellen hat die Betriebsnummer?
Sieben.
Was kostet die Beantragung und wie lange dauert sie?
Dazu haben wir keine belastbare Quelle gefunden und behaupten deshalb nichts. Das beantwortet die Bezirksbauernkammer oder Statistik Austria direkt.
Passend dazu
- Mehrfachantrag: Frist 15. April – ohne Betriebsnummer kein Antrag
- Rindermeldung: die 7-Tage-Frist – Geburt, Zugang und Abgang melden
- Bestandsverzeichnis: Pflicht & Fristen – was am Betrieb zu führen ist
- AMA-Kontrolle: Checkliste – was bei der Kontrolle verlangt wird
- Pauschalierung: Grenzen prüfen – voll, teilweise oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Alle kostenlosen Rechner & Vorlagen
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Grundlage sind die Angaben von Statistik Austria zum Land- und forstwirtschaftlichen Register und deren Aufbereitung durch Steuerberatungen (Stand Herbst 2026). Für den Einzelfall ist die Bezirksbauernkammer oder Statistik Austria zuständig.